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News
08.11.10 Die BZ und die Häme
Geschrieben von: Matthias Bosenick   


Bislang war es immer Braunschweiger-Zeitung-Redakteur Ralph-Herbert Meyer, der über vermeintliche Misserfolge der BIBS, insbesondere im Zusammenhang mit Protesten gegen die Startbahnverlängerung quer durch den Querumer Forst, hämisch berichtete. Doch offenbar hat er seine Häme-Expertise weitergegeben: Sein Kollege Jörg Fiene steht ihm in nichts nach.

Am Samstag, 6. November, gibt es dafür gleich zwei Beispiele in der BZ. So schreibt Fiene auf Seite 20 über die 20.000-Euro-Strafe, die „ein Ratsherr“ aufgebrummt bekam, weil er im Querumer Forst protestierte. Zwar nennt Fiene keinen Namen, weidet sich aber dennoch genüsslich an diesem Urteil, trifft es doch – die meisten Leser wissen es – einen BIBS-Mann und erklärten BZ-Feind. In diesem Artikel lässt Fiene ganz im Stile der BZ lediglich die Kläger zu Wort kommen, zitiert aber weder den Angeklagten noch dessen Verteidigung. Fiene teilt ganz offensichtlich die „Genugtuung“ der Stadt, die er zitiert. Mittendrin steht aber ohne jede Erklärung der wichtige Satz: „Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.“

Das zweite Beispiel folgt auf Seite 24 im Artikel „Kulturausschuss empfiehlt Umbenennung der Straße“. Hämischer als im Vorspann kann Fiene kaum noch werden: „Wenn der Kulturausschuss zu entscheiden hätte, würde die Agnes-Miegel-Straße aus dem städtischen Adressverzeichnis verschwinden. Hat er aber nicht. [...]“ Das ist zwar sachlich richtig, aber im Verlaufe des Artikels verdeutlicht Fiene, warum er diese Formulierung wählte: Es war die BIBS-Fraktion, die die Diskussion anschob. Als Argument gegen die Umbenennung ist Fiene die übliche Braunschweiger Polit-Praxis recht: Wenn der Rat bei der Umbenennung der Straße „Im Meer“ in die „Agnes-Miegel-Straße“ 1997 keine Kenntnis davon hatte, dass es sich bei Miegel um eine Hitlerverherrlicherin handelte, dann ist das noch lange kein Grund, diesen Fehler heute zu korrigieren, schließlich hat der Rat ja dafür gestimmt, und so eine Ratsentscheidung ist ja unantastbar, egal, wie viel Sachverstand ihr zugrunde liegt. Gut, das Thema Kosten führt er auch noch an, das tut die BZ an tatsächlich unsinnigen Stellen jedoch nie. Also ist Fiene lieber dafür, den Namen einer Hitlerfreundin im Adressverzeichnis der Stadt zu wissen, als der BIBS zuzustimmen.

 
07.11.10 Der Castor kommt – wir auch!
Geschrieben von: Jutta Plinke   

 

Es war ein unüberschaubares Heer von Menschen, die sich gestern auf einem abgeernteten Maisfeld am Rande von Dannenberg versammelten. So viele Engagierte waren noch nie ins Wendland gekommen: Ein grandioser Erfolg, der zeigt, wie sehr das Thema Atommüll und Atomkraft die Menschen bewegt. Da standen WendlänerInnen neben SchülerInnen, Menschen aller Herkunft und Altersklassen feierten ein friedliches Fest.

Allein aus Braunschweig waren wir mit 4 Bussen angereist, dazu Busse aus Wolfenbüttel, Sickte, Salzgitter, Gifhorn und unzählige Privatwagen. Insgesamt waren 350 Busse aus ganz Deutschland angemeldet.

Zu Beginn der Kundgebung waren längst noch nicht alle Demonstranten angekommen, auch wir hatten sie verpasst. Aber es ging nicht nur uns so, ein steter Strom von Menschen strebte dem Gelände zu. Bei der Kundgebung hörten wir dann unter anderem Beiträge von Menschen, die bei Greenpeace, der bäuerlichen Notgemeinschaft, dem DGB und der BI Lüchow-Dannenberg aktiv sind. Sehr engagierte Reden, die die Kritik und den Widerstand begründeten und Mut machten für die weitere Auseinandersetzung mit der Arroganz der Regierung.

Eindrucksvoll war auch die Zahl der Trecker und Landmaschinen, die am Rande des Demofeldes aufgereiht waren. Deutlich zeigte die Bauernschaft ihre Präsenz, aber auch Trecker aus unser Region waren ins Wendland zur Unterstützung gefahren.

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06.11.10 CDU – Probleme: die Eintracht muss es richten!
Geschrieben von: Andreas Matthies   

(Fortsetzung zum Artikel vom 01.11.10 "Die drei Probleme der Braunschweiger CDU")

Am 27. Oktober ertönt der Paukenschlag: die CDU will eine Bürgerbefragung über den Ausbau des Eintrachtstadions durchführen. Es geht um eine Investition von 16 Millionen Euro. Ein Akt des Aufruhrs gegen den Oberbürgermeister? Wenigstens ein Schritt der Emanzipation von seinem übermächtigen Einfluss? Nein, er ist „auch“ dafür. Einen Tag später muss er schon direkt eingreifen, damit die „Drömmels“ von der Fraktion die Sache nicht gleich wieder versemmeln; hatte doch Ratsherr Sehrt offen gelassen, ob das Votum der Bürger dann auch bindend sein soll, und Ratsherr Müller hatte angekündigt, wenn man keine hohe Beteiligung erreiche, dann werde man die Sache fallen lassen. Am 28. Oktober stellt Hoffmann klar: „Natürlich kann niemand an dem Ergebnis vorbei – egal wie eindeutig es ist.“ (BZ, 28.10.) Und Ratsherr Sehrt beeilt sich, seine Aussage vom Vortag als Missverständnis umzudeuten.

Kein Zweifel, der OB will die Bürgerbefragung und er will den Stadionausbau. Er könnte die Sache schlicht von der Mehrheit im Rat beschließen lassen. Warum will er dann 200.000 Euro (also fast den Wert eines Einfamilienhauses) für die Befragung verpulvern? Weil er damit ein anderes politisches Kalkül verfolgt.

                        Die CDU als Freund, die andern als Feinde der Eintracht

Hoffmann ist ganz sicher, die Befragung ist für ihn überhaupt kein Risiko. Die Eintracht ist ein wichtiges Element des Lokalpatriotismus (von dem auch der Verfasser nicht völlig frei ist), und wenn man die Sache nur richtig dreht und die Abstimmung als Abstimmung über „unsere Eintracht“ darstellt, können sich die Gegner nur die Finger verbrennen. Dass es genau so laufen soll, macht Hoffmann mit der Äußerung deutlich, er erwarte „ein überzeugendes Votum für den Stadionausbau und die Eintracht“ (BZ, 27.10.). Wer also aus guten Gründen gegen den Stadionausbau ist, kann ziemlich leicht als Spielverderber gebrandmarkt werden, der in Wahrheit unserer Eintracht Knüppel zwischen die Fußballerbeine werfen will. Es ist dem Präsidenten der Eintracht, Sebastian Ebel, übrigens hoch anzurechnen, dass er nicht auf diesen Zug aufspringen will und betont, der Ausbau dürfe nicht auf Kosten anderer Projekte und Gruppen in der Stadt gehen.

                       Wahlkampf bequem: die Eintracht soll mobilisieren

Diese differenzierte Position soll ihm ganz offenbar ausgetrieben werden.
BZ-Redakteur Fiene schreibt dazu: „Die CDU hat deutlich artikuliert, dass sie von den Verantwortlichen des Klubs eine Mobilisierung der Ausbau – Fürsprecher erwartet ..“ und Fiene fährt fort: „ .. was angesichts der in Aussicht gestellten Millionen-
Investitionen auch nicht zu viel verlangt ist“. Und Ebel, der sich nicht sofort äußern wollte, sondern sich Zeit nehmen wollte für eine ausführliche Meinungsbildung, bekommt von Herrn Fiene sofort eins übergebraten: „Präsident Ebel schwieg gestern
lieber zum Einstieg in die Debatte. Auch das ist arm.“ (BZ,27.10.)-  Natürlich wäre es von Ebel und dem Verein zuviel verlangt, nicht das Eigeninteresse zu verfolgen und das Geschenk nicht anzunehmen. Das reicht aber nicht, sie sollen ihre Mitglieder dazu bringen, aktiv für ein „Ja“ zu werben. Auch wenn dabei kein Wort über die CDU verloren würde, wäre doch allen klar, welchem Wohltäter das Geschenk zu verdanken wäre; da kann man sich leicht eine positive Wirkung auf das Wahlverhalten ausrechnen.

                     Kann man gegen eine Bürgerbefragung argumentieren?

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05.11.10 Der Fall Rosenbaum - Dritter Akt!
Geschrieben von: Jörn Halusa   

 

Der Prozess erstreckte sich nur über drei Tage und nicht, wie terminlich schon vorgesehen, über fünf. Eine Zeugenbefragung fand am dritten Gerichtstag noch statt. Der Geschäftsführer der Flughafengesellschaft wurde befragt um seine Verantwortlichkeit für das erweiterte Flughafengelände festzustellen, was geschah. Dann sollte es gleich zu den Schluss-Plädoyers übergehen.

Doch Rechtsanwältin Kramer stellte zuvor noch einen Antrag auf Abtrennung und Aussetzung der Strafanzeigen, die eingereicht waren, um die Nichtbefolgung von Auflagen für die Demonstration mit Strafe zu belegen. Das Verwaltungsgericht sei da angerufen worden und habe noch nicht entschieden. Aber nur rechtmäßige Auflagen könnten nach allgemeiner Rechtsprechung strafrechtlich verfolgt werden. Vor einer Bestrafung müsse daher erst die Rechtmäßigkeit festgestellt werden, so die Anwältin. Insbesondere die Auflage, ein Megaphon erst bei 50 Demonstrationsteilnehmern zu verwenden und die Auflage, dass der Veranstalter Rosenbaum nicht auch als Versammlungsleiter auftreten dürfe, seien aber rechtswidrig.

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05.11.10 Amtsgerichtsurteil gegen Ratsherrn Rosenbaum - Stellungnahme der Verwaltung (5.11.2010)
Geschrieben von: Matthias Witte   

Amtsgerichtsurteil gegen Ratsherrn Rosenbaum - Stellungnahme der Verwaltung (5.11.2010)

Heinrich Heine:
Erinnerung aus Krähwinkels Schreckenstagen

Wir Bürgermeister und Senat,
Wir haben folgendes Mandat
Stadtväterlichst an alle Klassen
Der treuen Bürgerschaft erlassen.

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