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12.11.08 Der Fall C
Geschrieben von: Karl Fr. Eckhardt   

ürber Stunden wurde am letzten Wochenende den vor dem Braunschweiger Rennelberg-Gefängnis Demonstrierenden der Ort verschwiegen, an den Cécile Lecomte "verbracht" worden war. Die Begrürndung: der Datenschutz würrde das nicht erlauben. Der Datenschutz ist ein Teil des Grundrechtes auf informationelle Selbstbestimmung, Cécile Lecomte suchte aber den Kontakt nach außen, sie wollte, dass ihr Aufenthaltsort bekannt ist.

Wie soll man eine Staatsgewalt ernst nehmen und respektieren, die so perfide agiert, dass sie die Beschneidung des Grundrechtes auf informationelle Selbstbestimmung fälschlich und gegen den Willen der Betroffenen als eine Verwirklichung eben dieses Grundrechtes verkauft? Wer ist fürr dieses falsche Spiel der Staatsgewalt verantwortlich?

Aber hier ist nicht nur das Grundrecht der Inhaftierten unter dem Deckmäntelchen gebeugt, es zu schürtzen;  es besteht sogar eine verfassungsrechtliche Informations- und Kontaktaufnahmepflicht seitens der Behörde gegenürber einem Angehörigen oder einer Vertrauensperson, da sie

auch dem öffentlichen Interesse an der Verhinderung des spurlosen Verschwindens von Personen dient. (Ralf Wehowsky, in Umbach/Clemens, Grundgesetz Mitarbeiterkommentar, 1. Aufl. 2002, Art. 104, Rn 29.)

wobei das öffentliche Interesse an der Information so hoch anzusetzen ist, dass hier das informationelle Selbstbestimmungsrecht insofern dazu im Widerspruch steht, dass umstritten ist, ob der "Festgehaltene selbst auf die Benachrichtigung verzichten kann":

Wegen des starken öffentlichen Interesses ist die Verzichtserklärung des Festgenommenen grundsätzlich restriktiv auszulegen. (Wehowsky, wie oben)
 
09.11.08 Verschleppung einer Robin-Wood "Vielleicht"-Demonstrantin in ein Sondergefängnis
Geschrieben von: Karl Fr. Eckhardt   

aus der Wikipedia:

Polizeiliche Vorbeugehaft war ein Instrument des nationalsozialistischen Regimes, mit dem die Kriminalpolizei analog zur von der Gestapo verhängten „Schutzhaft“ Menschen ohne richterlichen Beschluss - in der Regel in einem Konzentrationslager - unbegrenzt inhaftieren konnte.

Grundgesetz, Art. 101, Abs. 1:

Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.
Die Idee des gesetzlichen Richters und damit auch das Verbot von Ausnahmegerichten wenden sich gegen die traditionellen Erscheinungsformen der "Machtsprürche" aufgrund der "Kabinettsjustiz", d. h. des "An-sich-Ziehens" einer Streitsache durch den Landesherrn bzw. die Exekutive. ... Nach 1933 wurde nicht nur der Grundsatz des gesetzlichen Richters vielfältig durchbrochen und die Geschäftsverteilung den Gerichtspräsidenten als weisungsgebundenen Funktionären ürbertragen, sondern es wurden aufgrund einer Blankettermächtigung beliebige Sondergerichte - vor allem in der Strafjustiz - errichtet, um "die Gegner des Dritten Reiches, hauptsächlich Kommunisten und Sozialdemokraten, ... vollständig auszurotten". ... (Helmuth Schulze-Fielitz in Horst Dreier,  Grundgesetz-Kommentar, 2. Aufl. 2008)
 
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07.11.08 Großmannssucht
Geschrieben von: Sigrid Probst   

Leserbrief zum Artikel Braunschweiger Zeitung vom 6. Nov. 2008, Geld fürr Großprojekte, sparsam bei Zuschürssen - Der Oberbürrgermeister erklärt uns seine Finanzpolitik bis 2012.

Sparsamkeit und Maßhalten als richtige Mischung, vom Oberbürrgermeister so verkürndet, passt in keinem Falle zur Weiterentwicklung unserer Stadt im nationalen Konkurrenzkampf der Großstädte durch Großprojekte zur Imageverbesserung.

Der Turmbau zu Babel geht weiter und man fragt sich vergeblich, ob die Bauchlandungen der Finanzwelt, zu etwas mehr Bescheidenheit gefürhrt haben.

Ein 300 Millionen Euro Investitionspaket wurde aufgelegt.

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05.11.08 Schülerstreik in Braunschweig - Lehrstunde in Demokratie
Geschrieben von: Uwe Meier   

(Foto von Timo)

Der Arbeitskreis Schulstreik ruft alle Braunschweiger Schürlerinnen und Schürler am 12. November um 10:00 Uhr zu einer Großdemonstration auf. Motto: “Bildungsblockaden einreißen” (siehe Flugblatt mit dem Aufruf). An diesem Vormittag sollen alle den Unterricht bestreiken, um auf die schlechten Lernbedingungen aufmerksam zu machen.

Am 04.11.2008 lud der Arbeitskreis zur Informationsveranstaltung in die TU-Mensa ein. Das war auch notwendig, denn viele Fragen standen im Raum. Besonders Fragen zur Rechtmäßigkeit des Fernbleibens vom Unterricht mussten beantwortet werden.

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05.11.08 Beseitigung optischen Grauens aus dem Stadtbild
Geschrieben von: Marcus Else   

Zum BZ-Artikel "Straßenbahn oben ohne - Strom aus der Erde" vom 04.11.2008

In dem Artikel "Straßenbahn oben ohne - Strom aus der Erde" vom 04.11.2008 beschreiben Sie eine neue Technik, die Straßenbahnen ohne bisher notwendige Oberleitung mit Strom versorgt. Sie schreiben:

Ein Stadtbild ohne störende Strommasten und Oberleitungen - das steht hinter der Idee. Und als Beispiel nennen Sie dann: Die Intention ist vielmehr, die neue Technik dort anzuwenden, wo es optisch interessant ist. In Braunschweig zum Beispiel vor dem Schloss oder an anderen sehenswerten Stellen in der Innenstadt.

Es besteht kein Zweifel, dass diese Technik sehr interessant und innovativ fürr schöne Städte ist. Aber bevor Gedanken ürber den Einsatz vor der nachgebildeten Schlossfassade gemacht werden, sollte ein anderes optisches Grauen beseitigt werden. Das Geschwürr aus grauem Beton, Stahl und grürnem Glas, welches links und hinter der historisierenden Anmutung herausquilt, lässt jedem Betrachter die Augen schmerzen. Im Vergleich dazu sind die Oberleitungen der Straßenbahn dort unsichtbar.

Marcus Else                                                Braunschweig

 
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